Allgemeine Geschäftsbedingungen

Private Yoga Institute & Jyoti Design GmbH

Allgemeine Vertragsbedingungen (Gültig ab September 2016)

  •  Nutzung des YOGA-Studios

Der/die Vertragspartner/in ist berechtigt, die YOGA-Einrichtungen des Private Yoga Institutes innerhalb der Öffnungszeiten des Studios zu nutzen, die dem auf dem Vertrag angekreuzten Nutzungskonzept entsprechen. Für einige Kurse und Zusatzleistungen, wie z.B. Workshops, Teacher-Training usw. können Sondergebühren erhoben werden.
Ist der Vertragspartner nicht selbst Nutzer, steht das Recht zur Nutzung nur der auf dem Vertrag als Nutzer eingetragenen Person zu. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Sofern eine Vorabnutzung vereinbart ist, richtet sich diese nach den gleichen Bedingungen.

Der Vertragspartner ist berechtigt, die Leistungen der Lehrer des Private Yoga Institutes in Anspruch zu nehmen. Das Private Yoga Institute wird den Vertragspartner sorgfältig einweisen und auf mögliche gesundheitliche Risiken hinweisen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Private Yoga Institute auf etwaige bei ihm bestehende gesundheitliche Einschränkungen und Risiken hinzuweisen, damit diese während des Unterrichts berücksichtigt werden können. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang/Internet bekannt gegeben. Änderungen der Öffnungszeiten sowie der Leistungsangebote und Tarife bleiben dem Private Yoga Institute vorbehalten.

Ist der Vertragspartner nicht selbst Nutzer, steht das Recht zur Nutzung nur der auf dem Vertrag als Nutzer eingetragenen Person zu. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Sofern eine Vorabnutzung vereinbart ist, richtet sich diese nach den gleichen Bedingungen.

Der/die Vertragspartner/in ist berechtigt, die YOGA-Einrichtungen des Private Yoga Institutes innerhalb der Öffnungszeiten des Studios zu nutzen, die dem auf dem Vertrag angekreuzten Nutzungskonzept entsprechen. Für einige Kurse und Zusatzleistungen, wie z.B. Workshops, Teacher-Training usw. können Sondergebühren erhoben werden.

  • Haftung   

Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken sowie für Wertgegenstände, Schmuck oder Geld wird keine Haftung übernommen.

Der Vertragspartner nutzt die Einrichtungen, Räumlichkeiten und Kurse des Studios auf eigene Gefahr. Er verpflichtet sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten des Verursachers behoben.

Das Private Yoga Institute wird die Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufriedenstellenden Trainingsablauf zu gewährleisten. Ansonsten wird eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten oder ein Verstoß gegen vertragswesentliche Verpflichtungen vor. Der Vertragspartner ist verpflichtet alle Informationen des Gesundheitszustandes anzugeben. Bei früheren Verletzungen oder körperlichen Einschränkungen sollte vor dem Einstieg in die Yogapraxis ein Arzt bzw. Orthopäde konsultiert werden.

  • Vertragsmodalitäten

Die Mitgliedschaftsverträge vom PYI werden in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, beinhalten jedoch eine Mindestlaufzeit von entweder vier, sechs oder zwölf Monaten. Mitgliedschaftsverträge verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit. Zum Ablauf der Mindestlaufzeit des 12-Monats-Vertrags, sowie zu einem späteren Zeitpunkt, besteht die Möglichkeit der Kündigung für beide Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten. Bei einem 6-Monats-Vertrag unterliegt die Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit, sowie danach, einer Frist von 2 Monaten. Bei einem 4-Monats-Vertrag beträgt die Frist 4 Wochen.

Bei Vertragsschluss wird eine Studio- und Verwaltungsgebühr fällig, die als Einmalzahlung zu entrichten ist. Das PYI behält sich das Recht vor, diese Gebühr anlässlich von Sonderaktionen zu streichen. Für Wiederanmeldungen ehemaliger Mitglieder entfällt die Anmeldegebühr bei vormalig bestehender Mitgliedschaft von mindestens zwölf Monaten.

Bei Umzug des Vertragspartners mehr als 50km entfernt vom Studio, kann der Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat gekündigt werden, auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit.

Die Mitgliedschaftsbeiträge sind monatlich im Voraus per Lastschrifteneinzugsverfahren zu bezahlen. Die Teilnehmer verpflichten sich, dem Private Yoga Institute eine entsprechende Einzugsermächtigung vor Teilnahmebeginn zu erteilen. Im Falle einer nicht einzugsfähigen bzw. zurückgewiesenen Lastschrift ist das PYI berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 10,00 zu erheben.
Mitgliedschaften sind nicht übertragbar. Die Mitgliedschaft berechtigt jedoch nicht zur kostenfreien Teilnahme an Workshops und Teacher Training-Maßnahmen. Mitglieder des Private Yoga Institutes erhalten jedoch einen Rabatt auf die meisten angebotenen Workshops.

Bei längerer Erkrankung des Vertragspartners oder ähnlichen nachweisbaren Härtefällen, die eine Nutzung des Studios für länger als acht Wochen verhindern, kann auf Verlangen des Vertragspartners der Vertrag mehr als einen Monat still gelegt werden. In solchen Fällen ist ein ärztliches Attest oder Vergleichbares vorzulegen. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Anzahl der Ruhemonate.

Unterjährige Vertragsänderungen können nur in den nächst höheren Tarif vorgenommen werden. Eine Abstufung in eine untere Vertragsstufe ist erst nach der regulären Vertragslaufzeit möglich. Wird eine Vertragsänderung unterjährig vorgenommen, beginnt die Vertragslaufzeit von vorne.

Wird der Studententarif genutzt, ist der/die Vertragspartner/in dazu verpflichtet, zu jedem neuen Semester eine aktuelle Studienbescheinigung unaufgefordert vorzulegen.

 

  • Hausordnung 

Verstößt der Vertragspartner trotz Abmahnung wiederholt gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstands oder die Hausordnung oder bei vorsätzlicher Sachbeschädigung oder anderen wichtigen Gründen, ist das Private Yoga Institute berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen und Hausverbot zu erteilen. Die Pflicht des Vertragspartners, die vereinbarten Monatsbeiträge bis zur nächst möglichen ordentlichen Beendigung des Vertrages zu bezahlen, bleibt hiervon unberührt.

  • Zahlungsbedingungen

Sämtliche Gebühren und Beiträge werden – sofern eine Einzugsermächtigung erteilt ist – monatlich per Lastschrift vom angegebenen Konto abgebucht. Sollte Lastschriften zurückgewiesen werden, ohne dass dies durch einen Fehler des Private Yoga Institutes verursacht worden wäre, hat der Vertragspartner sämtliche damit verbundenen Kosten zu ersetzen.

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